O-Ton: Auch Heilpraktiker müssen für falsche Behandlungen gerade stehen

Heilpraktiker sind keine Ärzte. Aber bei falschen Behandlungen muss auch ein Heilpraktiker Verantwortung übernehmen!

Das Landgericht Bonn verurteilte einen Heilpraktiker zu 2.500 Euro Schadensersatz – er hatte seinem Patienten eine Brandblase zugefügt und wollte dies damit rechtfertigen, dass dieser Behandlungsfehler „in seltenen Fällen“ vorkommen könne.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft_

O-Ton: Was ist der normale Patient gewohnt in Beipackzetteln von Arzneimitteln? Da heißt es beispielsweise in seltenen Fällenden weniger als 0,001 Prozent und weniger als 0,1 Prozent. Also: Der Arzt darf nicht sagen, nur in seltenen Fällen und dann ist es oft – und das ist schon mehr als ein Prozent. – Länge 24 sec.

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