Ein Hundehalter darf sein Tier an einem warmen Tag nicht ‚einfach so‘ im geparkten Auto zurücklassen. In München musste die Polizei einen Rottweiler-Doggen-Mischling aus einem Auto befreien, das bei 25 Grad Außentemperatur in der prallen Sonne geparkt war.
Eine Geldbuße von 200 Euro wurde fällig.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Zu Recht, wie das Gericht feststellte. Der Amtstierarzt hat hier einen lebensbedrohlichen Zustand festgestellt, es gab einen Hitzestau. Bei dem Auto und damit auch bei dem Hund. Sie konnte sich nicht damit rausreden, dass sie das hat nicht erkennen können, weil die Medien darüber laufend berichten. Ohne die Möglichkeit etwas zu trinken zu haben, auch nur ein Spalt das Fenster breit geöffnet bei einem heißen Auto – der begeht eine Tierquälerei und deshalb ist die Geldbuße gerechtfertigt. – Länge 30 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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