Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie können auch bei einer Scheidung eine Rolle spielen – in dem Fall hatte ein Ex-Paar um den nachehelichen Unterhalt gestritten. Der Mann war selbständig und musste durch Corona deutliche Einbußen hinnehmen.
Er bekam 7.000 Euro Corona-Soforthilfe – muss er auf die Summe auch Unterhalt an seine Ex zahlen? Nein, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft zu den Hintergründen:
O-Ton: Von den 7.000 Euro kriegt der Ex-Partner nix. Zweite Frage war: Muss er einen bezahlten Job annehmen – könnte ja für einen Lieferdienst fahren, die suchen ja Fahrer. Nein, hat das Gericht gesagt, der Mann ist Selbständiger. Er hat eine von außen auf ihn einwirkende Krisensituation. Die Pandemie. Dafür kann er erstmal nichts. Darum ist er auch nicht sofort verpflichtet, um seine Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen, einen Job anzunehmen. Das muss er also nicht. – Länge 24 sec.
Mehr Informationen zu dem Fall unter anwaltauskunft.de
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