O-Ton: Kein Arbeitsunfall bei Sturz beim Firmenlauf

Bei Arbeitsunfällen springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Ein Firmenlauf ist aber im Gegensatz zum Betriebssport kein solches Event – damit besteht bei eventuellen Verletzungen auch ein entsprechender Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

In dem Fall ging es um eine Inlineskaterin, die sich beim Firmenlauf das Handgelenk gebrochen hatte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Unterschiede in der juristischen Betrachtung zum Betriebssport:

O-Ton: Und darin unterscheidet sich der Firmenlauf: Selbst wenn die Firma den Lauf anmeldet und mit Trikots unterstützt, wo das Logo der Firma drauf ist, handelt es sich erst einmal um ein Event. Es gibt kein bestimmtes Programm für sämtliche Mitarbeitenden. Sondern nur die dürfen mitlaufen, die das wollen. Und die anderen werden gar nicht in irgendeiner Art und Weise betreut. Ein Firmenfest ist alles erst dann, wenn ein Programm für alle da ist. – Länge 25 sec.

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