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13Jun/23

O-Ton: Kein Arbeitsunfall bei Sturz beim Firmenlauf

Bei Arbeitsunfällen springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Ein Firmenlauf ist aber im Gegensatz zum Betriebssport kein solches Event – damit besteht bei eventuellen Verletzungen auch ein entsprechender Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Weiter