O-Ton: Kein Arbeitsunfall beim „frische Luft schnappen“

Wer seinen Arbeitsplatz kurz verlässt, um Luft zu schnappen oder sein Fahrrad unterzustellen, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Das dient nicht betrieblichen Zwecken, so das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

In dem Fall wollte eine Angestellte Luft vor der Tür schnappen und ihr Rad vor dem Regen ins Trockene stellen. Die Tür fiel zu, sie musste über einen Zaun klettern und verletzte sich. Kein Arbeitsunfall, so die Richter.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man muss immer abwägen, das kann im Einzelfall schwierig sein, deshalb sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern, liegt hier eigentlich der Schwerpunkt der Pause, der Unterbrechung der Tätigkeit im dienstlichen Bereich oder liegt der Schwerpunkt hier im privaten Vergnügen. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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