O-Ton: Arzthelferin darf nach Herausgabe von Patientendaten gekündigt werden

Die Weitergabe von Patientendaten an Unbefugte ist tabu! Wenn man es doch macht, ist es ein gewichtiger Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht in einer Arztpraxis. Eine Arzthelferin, die dies getan hatte, durfte gekündigt werden, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Die Schweigepflicht betrifft natürlich auch eine Arzthelferin, wie in diesem Fall, die munter einfach mal ein Datenblatt einer ihr bekannten und ihrer Tochter bekannten Patientin abfotografiert hat. Per WhatsApp-Nachricht an die Tochter weitergeleitet. Die Tochter hat darüber gelästert, da hat es der Vater der betroffenen Patientin dann erfahren und hat sich darüber beschwert. Der Arzt hat gesagt, das geht nicht – hier sind Daten einer Patientin missbraucht worden. Die Frau kündige ich – und das ging zu Recht. – Länge 30 sec

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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