Wenn zwei sich trennen, sollten sie auch den Umgang mit den Kindern vereinbaren. Meist geht es dabei um den persönlichen Kontakt. Aber was ist mit Telefonanrufen oder Chats? Diese Frage beschäftigte das Kammergericht Berlin. In dem Fall hatten die Eltern eines Zehnjährigen festgelegt, dass Vater und Sohn jeweils von Freitagmittag bis Sonntagabend Umgang haben würden.
Telefonate außerhalb dieser Zeiten sah die Mutter nicht so gern.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Da sagen die Gerichte, es kommt auf den Umgangsvergleich an. Man wird also künftig darauf achten müssen, worauf man sich vor Gericht einigt. Es muss sich aus dem Vergleich ergeben, was erlaubt ist und was nicht. Und wenn im Vergleich nicht drinsteht, dass er anrufen darf, dann darf er eben auch anrufen. Außerdem: Umgang heißt eigentlich – so der Wortlaut – zusammensein. Und zusammensein ist nicht Telefonieren oder Chat. – Länge 24 sec
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Kollegengespräch: Darf Papa seinen Sohn auch außerhalb der Umgangszeit anrufen
Wenn zwei sich trennen, sollten sie auch den Umgang mit den Kindern vereinbaren. Meist geht es dabei um den persönlichen Kontakt. Aber was ist mit Telefonanrufen oder Chats? Diese Frage beschäftigte das Kammergericht Berlin. In dem Fall hatten die Eltern eines Zehnjährigen festgelegt, dass Vater und Sohn jeweils von Freitagmittag bis Sonntagabend Umgang haben würden. Die Mutter wollte erreichen, dass der Vater außerhalb der Umgangszeiten nicht oder nur zu einer festgelegten Zeit mit dem Sohn Kontakt aufnehmen dürfe.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie verhält es sich generell mit diesen Zeiten, in denen der getrennt lebende Partner Umgang mit dem Nachwuchs hat?
2. Wie war dieser Fall genau?
3. Und wie sehen die Richter solche Fälle?
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