O-Ton + Kollegengespräch: Drohen Strafen, wenn man Bargeld beschädigt?

Die Deutsche Bundesbank lehnt bei Verdacht auf vorsätzlich Beschädigung den Umtausch des beschädigten Bargeldes ab. Wenn jedoch Euro-Scheine unabsichtlich, zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand, vernichtet wurden, hat man einen Anspruch auf Ersatz.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Solange mindestens 51 Prozent des Geldscheins irgendwie erhalten sind – das kann zum Teil auch die Asche sein, manchmal sieht man auf Asche ja noch Zeichnungen und Linien, die da vorher drauf waren – wenn man damit zur Bundesbank geht, hat man eine gute Chance, dass man das Geld ersetzt bekommt. Warum 51 Prozent? Ja, wenn es nur 49 Prozent wären, könnte ich aus einem Geldschein zwei machen. – Länge 25 sec.

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Kollegengespräch: Drohen Strafen, wenn man Bargeld beschädigt?

Die Beschädigung von Banknoten oder Münzen ist in Deutschland – im Gegensatz zu anderen Ländern – nicht verboten. Wer jedoch vorsätzlich Bargeld beschädigt oder zerstört, darf nicht auf Ersatz hoffen. Die Deutsche Bundesbank lehnt bei Verdacht auf Vorsatz eine Entschädigung, also den Umtausch des beschädigten Bargeldes, ab. „Wenn jedoch Euro-Scheine unabsichtlich, zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand, vernichtet wurden, hat man einen Anspruch auf Ersatz“, erläutert Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de.

Rechtsanwalt Swen Walentowski antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was passiert, wenn ich einen Geldschein beschädige?
2. Was heißt das konkret?
3. Wie werden beschädigten Geldscheine in Deutschland ersetzt?

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