Meist hört man nur von einer fristlosen Kündigung von Arbeitnehmern. Einen solchen Fall gab es kürzlich in Berlin. Einem Trainer wurde fristlos gekündigt, weil er mit versteckter Kamera in der Umkleidekabine Sportlerinnen gefilmt hatte.
Vor Gericht wurde zudem über die Frist gestritten: Fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen oder fristgerecht? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: In dem Fall war es ein bisschen schwierig: Wusste der Arbeitgeber davon, als er das erste Mal von dem Vorwurf gehört hatte? Begann da die Frist – zwei Wochen – zu laufen? Oder begann die Frist, als er Einsicht in die Akten hatte und konkret wusste, dass da auch was war? Und da hat das Gericht gesagt: Als er Einsicht in die akte3n hatte – und deshalb war das noch fristgerecht. – Länge 22 sec
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Kollegengespräch: Fristlose Kündigung des Trainers
Meist hört man nur von einer fristlosen Kündigung von Arbeitnehmern. Einen solchen Fall gab es kürzlich in Berlin. Einem Trainer wurde fristlos gekündigt, weil er mit versteckter Kamera in der Umkleidekabine Sportlerinnen gefilmt hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen.
1. Wie war der Fall?
2. Ist doch eine Fall für eine fristlose Kündigung, oder?
3. Warum ist das manchmal so schwierig?
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