O-Ton + Kollegengespräch: Gründe beim Eigenbedarf müssen genannt werden

Einer der häufigsten Gründe zur Beendigung des Mietverhältnisses ist die Eigenbedarfskündigung. Hierbei macht der Vermieter geltend, dass er die Räumlichkeiten für sich oder einen nahen Angehörigen selber nutzen möchte.

Allerdings: Der Kündigungsgrund muss detailliert sein, ein Hausbesitzer verlor vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Er hatte nur pauschal den Grund angegeben, „das Haus für sich, seine Kinder und seiner Mutter“ zu benötigen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: „Ich brauche“, reicht eben nicht aus. Aber auch: Wie verbessert sich dann eigentlich die Wohnort- oder Arbeitswegsituation? Der kann nicht sagen: Ich möchte da einziehen. Wenn er nämlich schon eine leckere Wohnung hat, dann kann er den anderen nicht rausschmeißen, nur weil er sagt: Ich will jetzt unbedingt in mein Eigenheim einziehen. In diesem Fall war auch das Einzugsinteresse der Mutter des Vermieters überhaupt nicht nachvollziehbar, weil er nur gesagt hat: „Die kommt mit“. – Länge 25 sec

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Kollegengespräch: Gründe beim Eigenbedarf müssen genannt werden

Einer der häufigsten Gründe zur Beendigung des Mietverhältnisses ist die Eigenbedarfskündigung. Hierbei macht der Vermieter geltend, dass er die Räumlichkeiten für sich oder einen nahen Angehörigen selber nutzen möchte. Allerdings: Der Kündigungsgrund muss detailliert sein, ein Hausbesitzer verlor vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Er hatte nur pauschal den Grund angegeben, „das Haus für sich, seine Kinder und seiner Mutter“ zu benötigen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was muss der Vermieter bei Eigenbedarf angeben?
2. Reicht das nicht als Begründung: Kinder, Mutter und ich?
3. Ist damit die Kündigung vom Tisch?

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