O-Ton: Keine Witwenrente bei Hochzeit am Krankenbett

Um eine Witwenrente beanspruchen zu können, muss die Ehe mindestens ein Jahr gedauert haben. Bei einer Hochzeit erst am Krankenbett liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handelt.

Diese Annahme kann allerdings durch besondere Umstände widerlegt werden, entschied das hessische Landessozialgericht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es gibt eine gesetzliche Vermutung, dass eine Versorgungsehe vorliegt, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Und dann bekommt auch keine Witwen- oder Witwerrente. Ausnahme kann nur sein, wenn jemand unvorhergesehen verstirbt durch einen Unfall oder einen Krankheit erst dann entdeckt wird, die zum Zeitpunkt der Hochzeit noch nicht da war. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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