Einen komplizierten Fall hatte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zu entscheiden. Es ging um zwei Kündigungen gegen einen Abteilungsleiter. Zunächst hatte der Supermarktmitarbeiter Fleisch im Wert von 80 Cent gegessen.
Nach eigener Aussage zum Probieren.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Eine fristlose Kündigung ist viel und er war auch schon seit 1993 als Abteilungsleiter dort tätig. Und da hat das Gericht gesagt: Eigentlich wäre eine fristgerechte – also mit Kündigungsfrist – Kündigung sei gerechtfertigt. Weil es sich auch bei 80 Cent um ein Vermögensdelikt handelt. Hier gilt der Merksatz: Auch bei kleinen Summen kann man den Job verlieren. – Länge 20 sec.
Dann aber kam doch noch eine fristlose Kündigung hinzu: Er hatte eine Kollegin sexuell belästigt. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de
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Kollegengespräch: Kündigung nach früherer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Einen komplizierten Fall hatte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zu entscheiden. Es ging um zwei Kündigungen gegen einen Abteilungsleiter. Er hatte eine Kollegin sexuell belästigt – das kann eine fristlose Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Auch dann, wenn der Vorfall schon über ein Jahr her ist, weil sich die Betroffene erst sehr viel später gegenüber dem Arbeitgeber offenbart hat.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen:
1. Was war der Grund für die erste Kündigung?
2. Das kennt man – da gab es schon einige Urteile in der Richtung. Dennoch ist fristlos ganz schön hart?
3. Der Mann ging gegen die Kündigung gerichtlich vor – und dann kam auch noch sexuelle Belästigung ins Spiel?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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