Wer zum Schutz gegen Einbrecher seine gemietete Wohnung absichern möchte, kann dies mit einem Sicherheitsschloss tun. Doch obwohl die Polizei hierzu rät: Die Kosten muss der Mieter selber tragen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der Vermieter hat einen Anspruch auf den Rückbau dieser Sicherheitsmaßnahme. Deshalb ist etwas anderes viel ratsamer. Man soll sich mit dem Vermieter einigen. Ich bau was ein, eventuell beteiligt er sich an den Kosten, aber es darf darin verbleiben. Ich selber habe ein Stangenschloss an eine Altbauflügeltür angebracht. Da wird natürlich ein zusätzliches Loch gebohrt in der Tür. Das lässt sich nicht ohne Probleme zurück bauen. Zumindest sollte man sich mit dem Vermieter einigen: Ich mach das, ich darf das, und das bleibt drin, auch wenn ich rausgehe. – Länge 30 sec.
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