O-Ton + Kollegengespräch: Nur ein Drittel der Mieter kennt die eigenen Rechte bei Mieterhöhungen

Einer repräsentativen Umfrage der Deutschen Anwaltauskunft zufolge kennen nur rund ein Drittel aller Mieter ihre Rechte bei Mieterhöhungen. Rund 43 Prozent haben nur eine ungefähre Vorstellung von den eigenen Rechten. In der Gruppe der jungen Mieter sind es noch weniger. Dies ist bedauerlich, da man einer Mieterhöhung grundsätzlich widersprechen kann.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn ich einfach zahle bei einer Mieterhöhung, dann gilt sie als vereinbart – selbst, wenn sie rechtswidrig gewesen wäre. Also – immer prüfen. Die untersuchung hat nämlich auch gezeigt: Von denjenigen, die eine Mieterhöhung in den letzten Jahren bekommen haben, hat nicht einmal die Hälfte in den Mietspiegel reingeschaut, ob das überhaupt zulässig ist. Viele akzeptieren schlicht den Verweis des Vermieters auf die Vergleichsmieten. Und sicherlich sind einige Mieterhöhungen falsch. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Nur ein Drittel der Mieter kennt die eigenen Rechte bei Mieterhöhungen

Einer repräsentativen Umfrage der Deutschen Anwaltauskunft zufolge kennen nur rund ein Drittel aller Mieter ihre Rechte, wenn es Mieterhöhungen geht. Rund 43 Prozent haben nur eine ungefähre Vorstellung von den eigenen Rechten. In der Gruppe der jungen Mieter sind es noch weniger.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie sind die genauen Zahlen?
2. Wer seine Rechte kennt, ist deutlich im Vorteil – was heißt das bei einer Mieterhöhung?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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