Trotz des ständigen Appells zur Altersvorsorge werden auf Sofortrenten und Kapitalabfindung auch Krankenkassenbeiträge fällig. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz noch einmal bekräftigt. Da hatte ein Mann von seinem Chef eine Kapitallebensversicherung ausbezahlt bekommen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der Mann 116.000 Euro bekommen, dafür sollte er Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Von diesen 116.000 nahm 113.000 Euro und hat sie in eine Sofortrentenversicherung einbezahlt – daraus hat er eine Sofortrente von 500 Euro bekommen. Auch darauf sollte er Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. Also auf die Kapitalabfindung und die Erträge der investierten Kapitalabfindung. Das Gericht hat gesagt, hier handelt es sich um völlig verschiedene Versicherungen. Auch bei Kapitalabfindungen und anderen Einkommensarten muss der Arbeitnehmer Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. – Länge 30 sec.
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