O-Ton + Kollegengespräch: Was ist bei Betriebs­kos­ten­ab­rech­nungen zu beachten?

Betriebs­kos­ten­ab­rech­nungen für Mieter dürfen unter anderem die Kosten für Heizung, Wasser- und Warmwasser oder für einen Aufzug enthalten. Auch Müllabfuhr, Straßenreinigung und Entwässerung, die Grundsteuer oder die Beleuchtung gehören da rein.

Aber es gibt immer wieder Streit um fehlerhafte Abrechnungen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit einem Beispiel:

O-Ton: Wartungskosten sind umlagerfähig in den Betriebskosten. Aber im Zweifel lohnt sich schon mal der Blick genau. Sind die Wartungskosten für einen Aufzug auf einmal sehr teuer geworden im Vergleich zum Vorjahr, dann steckt hinter der Wartung meist auch eine Reparatur. Die Wartung kann umgelegt werden, die einzelne Reparatur dagegen nicht. Das ist Sache des einzelnen Vermieters. – Länge 28 sec.

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Kollegengespräch: Was ist bei Betriebskostenabrechnungen zu beachten?

Wissenschaftliche Untersuchungen über fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen für Mieter gibt es nicht. Aber sie immer wieder vor, sonst müssten sich Gerichte nicht damit beschäftigen. Und das kommt immer wieder vor. Grundsätzlich gilt: Mieter müssen nur Betriebskosten zahlen, die auch im Mietvertrag vereinbart wurden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Auch in angespannten Situationen wie in der Corona-Krise fallen Nebenkosten an und müssen abgerechnet werden?
2. Was gehört überhaupt zu den Nebenkosten?
3. Und was darf nicht abgerechnet werden?

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