Eigentlich gilt seit dem vergangenen Jahr das Bestellerprinzip bei Maklern: Wer seine Leistung bei der Vermittlung von Wohnraum in Anspruch nimmt, muss ihn bezahlen. Das ist im Gesetz zur Regelung der Wohnraumvermietung so festgeschrieben. Allerdings: In der Praxi gibt es da ein paar Hürden.
Gerade in Großstädten ist Wohnraum knapp und Mieter beißen oft in den sauren Apfel, um die Wunschwohnung zu bekommen. Müssen sie aber nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Viele werden ihre Maklerkosten zurück verlangen können, die bisher Maklerkosten bezahlt haben – nach dem neuen Recht. Es gibt nämlich kaum Schlupflöcher für den Makler, auch wenn sie es versuchen. Auch wenn ich mich jetzt mit der Maklerwirtschaft anlege: Die profitieren vor allem aus der Unkenntnis der Mieter. – Länge 20 sec.
Mehr unter anwaltauskunft.de – dort findet man auch einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt, der notfalls den Maklervertrag genauer unter die Lupe nimmt.
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Kollegengespräch: Wer bezahlt den Makler?
Eigentlich gilt seit dem vergangenen Jahr das Bestellerprinzip bei Maklern: Wer seine Leistung bei der Vermittlung von Wohnraum in Anspruch nimmt, muss ihn bezahlen. Das ist im Gesetz zur Regelung der Wohnraumvermietung so festgeschrieben. Allerdings: In der Praxi gibt es da ein paar Hürden.
Gerade in Großstädten ist Wohnraum knapp und Mieter beißen oft in den sauren Apfel, um die Wunschwohnung zu bekommen. Müssen sie aber nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Der Grundsatz ist: Wer beauftragt, bezahlt! Wie finde ich Fallen?
2. Welche Konstellationen gibt es?
3. Wie kann der Makler nachweisen, dass er wirklich für mich tätig geworden ist?
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