Bei einer gemeinsamen Bergtour besteht kein Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Bergrettung. Dies gilt auch dann, wenn sich einer der Teilnehmer der Tour als Bergführer bezeichnet, entschied das Landgericht München I. Das Gericht wies damit eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von etwa 8.500 Euro für den Hubschrauber der Bergrettung ab.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de.
O-Ton: Das Gericht hat gesagt, wir lassen mal die Kirche im Dorf und das Gipfelkreuz auf dem Berg. Es gibt ja immer noch den Bereich der eigenen Verantwortung, der Eigenverantwortlichkeit. Hier hat die Frau entschieden: Ich gehe nicht weiter, ich möchte jetzt die Bergrettung rufen lassen, ich möchte hier abgeholt werden. Das ist eine eigene Entscheidung. Also: Die Frau wollte auf den Berg, hat es nicht geschafft, musste abgeholt werden – also muss sie auch zahlen. – Länge 20 sec.
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Kollegengespräch: Wer zahlt für die Kosten der Bergrettung?
Bei einer gemeinsamen Bergtour besteht kein Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Bergrettung gegen einen Teilnehmer der Tour. Dies gilt auch dann, wenn sich einer der Teilnehmer als Bergführer bezeichnet, entschied das Landgericht München I. Das Gericht wies damit eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von etwa 8.500 Euro ab, erläutert „anwaltauskunft.de.
Rechtsanwalt Swen Walentowski antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie war dieses Verfahren?
2. Und wer zahlt den Hubschraubereinsatz?
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