Eine Krankenkasse muss die Kosten für eine Brustverkleinerung nicht übernehmen, wenn die Operation aus eher kosmetischen Gründen durchgeführt wird und keine zwingenden medizinischen Gründe vorliegen. So entschied das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft
O-Ton: Hier gab es keine zwingenden medizinischen Gründe für eine Brustverkleinerung, die Rückenbelastung war nicht dementsprechend, dass die Krankenkasse hier wegen einer Gesundheitsbelastung einschreiten sollte. Sondern eigentlich fand die Operation hauptsächlich aus kosmetischen, also ästhetischen, Gründen statt. Und dafür gibt es kein Geld von der Krankenkasse.– Länge 20 sec.
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