Kleine Kinder sind häufiger krank. Aber wie ist das rein rechtlich – haben Eltern einen Anspruch darauf, daheim zu bleiben, wenn Sohnemann oder Töchterchen das Bett hüten müssen?
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit Einzelheiten:
O-Ton: Eltern dürfen zu Hause bleiben, wenn sie einen Todesfall in der Familie haben oder wenn, bei berufstätigen Eltern, die Kinder krank werden. Die Kinder müssen unter zwölf Jahren sein. In der Regel kann man pro Jahr zehn Tage – wenn man alleinerziehend ist, auch bis zu zwanzig Tage – zu Hause bleiben, muss aber natürlich mit einem Attest die Erkrankung des Kindes nachweisen. – Länge 20 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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