O-Ton + Magazin: Mithaftung bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit

Wer auf der Autobahn schneller als Richtgeschwindigkeit fährt, kann bei einem Unfall mit 30 Prozent haften – auch wenn ihn an dem Unfall keine Schuld trifft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied so. Der Unfall hatte sich ereignet, als eine Fahrerin ausscherte.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es kam zu einer Kollision mit einem hinter ihr bereits auf der Fahrspur fahrenden Auto, das eben mit 200 statt mit 130 Stundenkilometern fuhr. Und dann war er mit 30 Prozent dran. Weil grundsätzlich gilt ja: Der, der überholt und ausschert, ganz besondere Sorgfaltspflichten hat und sich erst vergewissern muss, ob wirklich ohne Gefährdung zum Überholvorgang angesetzt werden kann. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Mithaftung bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit

Wer auf der Autobahn schneller als Richtgeschwindigkeit fährt, kann bei einem Unfall mithaften. Das ist selbst dann möglich, wenn ihn an dem Unfall keine Schuld trifft. Ein spannendes Urteil dazu aus Düsseldorf. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Wenn Sie 200 Stundenkilometer fahren, aber nur 130 fahren sollten, weil die Richtgeschwindigkeit so hoch ist, und es dann zu einem Unfall kommt, weil ein Auto vor Ihnen ausschert und überholt, dann ist gerechtfertigt, dass Sie mit 30 Prozent mithaften. – Länge 15 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied so – und dürfte damit ein Signal gesetzt haben.

O-Ton: Ja, bei obergerichtlicher Rechtsprechung können wir da schon davon ausgehen, dass sich die anderen Oberlandesgerichte an diesem Urteil orientieren werden. – Länge 7 sec

Was war genau passiert? Bettina Bachmann mit dem ganzen Fall, der sich auf der Überholspur einer Autobahn ereignete. Ein Frau Frau scherte aus…..:

O-Ton: Es kam zu einer Kollision mit einem hinter ihr bereits auf der Fahrspur fahrenden Auto, das eben mit 200 statt mit 130 Stundenkilometern fuhr. Und dann war er mit 30 Prozent dran. Weil grundsätzlich gilt ja: Der, der überholt und ausschert, ganz besondere Sorgfaltspflichten hat und sich erst vergewissern muss, ob wirklich ohne Gefährdung zum Überholvorgang angesetzt werden kann. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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