Wer Straßenbahnschienen mit einem Parkplatz verwechselt, muss unter Umständen den Schienenersatzverkehr bezahlen. Und das kann teuer werden – in dem Fall rund 970 Euro.
So entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Auto konnte nicht so schnell abgeschleppt werden. Die Fahrgäste, die in der Bahn saßen und nicht mehr weiter kamen, wollten aber zu anderen Zielen. Und da hat die Verkehrsgesellschaft ganz schnell einen Schienenersatzverkehr mit Taxen eingerichtet. Und hat alle Fahrgäste, die eben festsaßen, mit einem Taxi zur nächsten Station transportiert. – Länge 20 sec.
Die Verkehrsgesellschaft sei aus dem Personenbeförderungsgesetz verpflichtet gewesen, einen Schienenersatzverkehr einzurichten, so das Urteil. Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Download O-Ton
Magazin: Falschparker muss Kosten für Schienenersatzverkehr übernehmen
Wer Straßenbahnschienen mit einem Parkplatz verwechselt, muss unter Umständen den Schienenersatzverkehr bezahlen. Und das kann teuer werden. So entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
Selbst Rechtsexperten wie Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins stufen das Frankfurter Urteil als „bemerkenswert“ ein:
O-Ton: Für mich auch das erste Mal, dass ich davon höre, dass ein Autofahrer, der falsch parkt und eine Straßenbahn blockiert, so dass sie nicht weiter fahren kann, die Kosten des Schienenersatzverkehrs übernehmen muss. – Länge 11 sec.
Der Fall sorgte für Schlagzeilen – und das Auto auf den Schienen auch. Geparkt und verlassen stand es da.
O-Ton: Das Auto konnte nicht so schnell abgeschleppt werden. Die Fahrgäste, die in der Bahn saßen und nicht mehr weiter kamen, wollten aber zu anderen Zielen. Und da hat die Verkehrsgesellschaft ganz schnell einen Schienenersatzverkehr mit Taxen eingerichtet. Und hat alle Fahrgäste, die eben festsaßen, mit einem Taxi zur nächsten Station transportiert. – Länge 20 sec.
Unterm Strich kostete das etwa 970 Euro. Die sollte der Mann ersetzen und weigerte sich. Doch die Richter kannten kein Pardon! Die Verkehrsgesellschaft sei aus dem Personenbeförderungsgesetz verpflichtet gewesen, einen Schienenersatzverkehr einzurichten. Der Autofahrer sei dafür verantwortlich und daher schadensersatzpflichtig, urteilten sie.
O-Ton: SFX
Ein günstigeres Mittel als der Einsatz von Taxis sei zudem nicht möglich gewesen. Bettina Bachmann über den Autofahrer:
O-Ton: Ich glaube, der hat die Lektion gelernt. – Länge 4 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.
Download O-Ton
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
Ähnliche Themen
- O-Ton: Mietwagenunternehmen hat Anspruch auf Taxigenehmigung Taxigenehmigungen sind in Deutschland weitgehend reguliert. Kommunen müssen für ihre Entscheidung über Genehmigung oder Ablehnung entsprechende Erhebungen durchführen. Erfolgt dies nicht […]
- O-Ton: Die Rechte Bahnreisender bei Hitze und Platzmangel Wenn bei der Bahn wegen Hitze die Klimaanlage ausfällt, hat man nicht automatisch einen Anspruch auf Entschädigung. Unter Umständen können betroffene Fahrgäste Ansprüche auf Schadenersatz […]
- O-Ton: Mithaftung beim Parken in engen Straßen Wer in einer engen Straße sein Fahrzeug gegenüber einer Ausfahrt parkt, muss anderen genügend Platz zum Rangieren geben. Sonst muss er zu Teilen bei einem Schaden haften.
So entschied […]
- O-Ton + Magazin: Fahrzeughalterin trägt Kosten wegen Parkverstoßes des Sohns Es ist eine Situation, wie sie täglich tausendfach in Deutschland passiert: Ein Auto parkt falsch und bekommt ein Knöllchen. Was aber, wenn der Eigentümer den Wagen nicht falsch abgestellt […]
- Deutsche Bahn vergibt Großauftrag an das im BZP organisierte Taxigewerbe Bei Störungen oder Zugausfällen fahren Bahn-Reisende mit dem Taxi – flächendeckendes Angebot setzt sich bei EU-weiter Vergabe durch.
Frankfurt/Main – Die Deutsche Bahn hat einen […]
- O-Ton: Taxi ist kein „Lieferverkehr“
Eine Fußgängerzone, die nur für den „Lieferverkehr“ freigegeben ist, darf nicht von einem Taxi befahren werden. Der Streit um diese Frage beschäftigte das Oberlandesgericht Bamberg. Am […]
- O-Ton: Unterschiede bei Erstattungen bei Bahn und Fluglinien Wir kennen das – nicht nur jetzt im Winter: Flüge fallen gelegentlich aus, Züge haben Verspätung. Allerdings gibt es große Unterschiede bei der Erstattung von Reisepreisen zwischen der […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Fußgänger dürfen Parklücken nicht „reservieren“ Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu handfesten Auseinandersetzungen, weil sich Fußgänger in Parklücken stellen um sie freizuhalten. Erlaubt ist dieses „Reservieren“ von Parkflächen […]
- Kollegengespräch: Alleinreisende Kinder – Eltern entscheiden Der Vater wohnt in Berlin, die Mutter in London und die Oma in Bielefeld: Je verstreuter Familien leben, desto häufiger wollen oder müssen Kinder alleine reisen, um ihre Verwandten zu […]
- O-Ton: Halteverbot gilt auch mit mobilen Schildern Auch wenn ein Halteverbot nur mit mobilen Schildern angezeigt wird – es gilt trotzdem. Autofahrer, die dort ihren Wagen abstellen, werden zur Kasse gebeten. Das gilt auch, wenn sie […]
- O-Ton: Unfallverursacher muss Kosten für fehlerhaftes Privatgutachten erstatten Nach einem Verkehrsunfall stellen sich dem Unfallopfer in der Regel viele Fragen: Wie hoch ist der Schaden? Was muss ich tun, was darf ich nicht machen? Zur Feststellung der Unfallschäden […]
- O-Ton + Magazin: Kein Schmerzensgeld nach Unfall mit Güterzug Einem Autofahrer, der trotz eines herannahenden Güterzuges mit seinem Fahrzeug die Gleise überquert, steht kein Schmerzensgeld zu. Schließlich hat er den Schaden überwiegend selbst […]
- O-Ton: Abgeschleppt im Urlaub? Halter muss trotzdem zahlen! Auch ein Dauerparkplatz steht unter Umständen nur eingeschränkt zur Verfügung – etwa wenn er aufgrund einer öffentlichen Veranstaltung gesperrt wird. Über eine solche Einschränkung muss […]
- O-Ton: Parkverbot an Elektroladestationen An einer Ladestation für Elektroautos dürfen nur diese Autos parken. Voraussetzung ist, dass es dort ein Zusatzschild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ gibt. So entschied das […]
- O-Töne + Magazin: Unfallopfer können auf Teil der Rechnung sitzen bleiben Opfer von Verkehrsunfällen können ihr Auto in einer Werkstatt reparieren lassen. Ob die Werkstatt korrekt abrechnet, ist dabei nicht ihr Risiko. Das trägt der Unfallverursacher. Das […]
- O-Ton + Magazin: Beim Gebrauchtwagenkauf schließt „gekauft wie gesehen“ Gewährleistung nicht komplett aus Die Klausel "Gekauft wie gesehen" schließt nicht jeden Gewährleistungsanspruch beim Gebrauchtwagenkauf aus. Diese Formulierung bezieht sich nur auf für Laien sichtbare und erkennbare […]
- O-Ton + Magazin: Kann ein Fußgänger bei einem Unfall auf Zebrastreifen mithaften? An einem Zebrastreifen sind Fußgänger bevorrechtigt, die Autos müssen warten. Bei einem Unfall sind meist die Autofahrer schuld. Allerdings entschied das Oberlandesgericht München: Der […]
- O-Ton + Magazin: Wer haftet für betrügerische Anzeigen auf Kfz-Verkaufsplattform? Wer im Internet Autos und Motorräder bestellt, sollte vorsichtig sein – und keine Vorauskasse akzeptieren. Ein Mann hatte sich für ein Motorrad interessiert und das Fahrzeug gleich […]
- O-Ton: Aufpassen beim Ausparken Wer ausparkt, muss besonders vorsichtig sein. Bei Unfällen spricht der allererste Anschein für die Schuld des Ausparkenden. So entschied auch das Amtsgericht München. In dem Fall ging es […]
- O-Ton + Magazin: Kameras an privatem PKW verstoßen gegen Datenschutz Kameras im Privatwagen sollten nicht zur Ermittlung potentieller Täter bei einer Beschädigung des Autos benutzt werden. Werden die Aufnahmen dann an die Polizei weitergereicht, kann es ein […]
- O-Ton + Magazin: Auch „Wenig-Fahrer“ haben Anspruch auf einen Mietwagen Geschädigte haben nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen - selbst wenn sie damit nur wenig fahren. So entschied der BGH. In dem Fall ging es um 5.400 Euro. So viel kostete der […]
- O-Ton + Magazin: VW-Urteil in Augsburg Der Besitzer eines VW-Diesel bekommt nach einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg den Kaufpreis zurück. Die Richter am Landgericht gaben einem Kunden Recht, der sich von dem […]
- O-Ton + Magazin: Schummelsoftware im Abgasskandal – Rücktritt vom Autokauf möglich Käufer von Wagen des VW-Konzerns können nach dem Abgasskandal den Kaufvertrag rückgängig machen. So hat jetzt das Landgericht Hamburg entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die im März 2014 […]
- O-Ton: 2,62 Promille – Behörde kann medizinisch-psychologisches Gutachten fordern Wenn ein Autofahrer mit einem Atemalkoholwert von 2,62 Promille von der Polizei angetroffen wird, darf die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen. Der […]
- O-Ton + Magazin: Unfallflucht ist nicht gleich Unfallflucht Unfallflucht ist das häufigste deutsche Verkehrsdelikt: Im Jahr 2016 wurden über 40.000 Personen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort abgeurteilt. Dies ist knapp ein Drittel aller […]
- O-Ton + Magazin: Befreiung von der Anschnallpflicht Eigentlich sind Sicherheitsgurte im Auto vorgeschrieben. Es kann aber Ausnahmen von der Pflicht zum Gurt geben - beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen. Allerdings: Dazu sind genaue […]
- O-Ton: Wenn ein Autofahrer ausflippt Bedroht ein Autofahrer einen anderen und kommt dadurch zu Schaden, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das entschied das Landgericht Karlsruhe. Bettina Bachmann von der […]
- O-Ton: Diebstahl muss nachvollziehbar sein und im Zweifel bewiesen werden Ein Versicherungsnehmer wollte seine Versicherung für einen Autodiebstahl in Anspruch nehmen. Aufgrund von Ungereimtheiten und unterschiedlichen Angaben musste er den Diebstahl beweisen. […]
- O-Ton + Magazin: Muss man ein Schleudertrauma beweisen? Wenn Unfallopfer Ansprüche wegen eines Schleudertraumas geltend machen wollen, müssen sie diese Verletzung beweisen. Zwar kann man auch aufgrund anderer Verletzungen auf das […]
- O-Ton: Elektroauto genießt kein Vorrecht Ein Elektrofahrzeug genießt kein generelles Vorrecht beim Parken. Das gilt auch, wenn das Auto an einer Ladestation in einer Privatstraße parkt, ohne zu laden, entschied das Amtsgericht […]