O-Ton + Magazin: Posten, teilen, einbetten – Rechtsfragen zu Facebook-Bildern

 Dürfen bei Facebook Bilder geteilt werden? Wie ist es mit eigens erstellten Bildern, auf denen andere Menschen zu sehen sind?

Wenn fremde Bilder genutzt werden, muss der Urheber stets um Erlaubnis gefragt werden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft verweist auch auf die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten, die zu beachten sind:

O-Ton: Es geht darum, dass er nicht zu Schau gestellt wird. Ich mache Fotos von anderen Menschen, um sie zur Schau zu stellen, sie bloß zu stellen. Dann ist das natürlich höchst problematisch. Aber: Natürlich gelten Ausnahmen. Wenn ein zeitgeschichtliches Ereignis dargestellt wird oder wenn Personen nur Beiwerk sind. Wenn ich eine Kirche fotografiere und trotzdem sind da noch andere Menschen drauf. Ich will ja gar nicht die anderen Menschen fotografieren. Das ist dann natürlich erlaubt. – Länge 27 sec.

Weitere Tipps dazu gibt es unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Posten, teilen, einbetten – Rechtsfragen zu Facebook-Bildern

Dürfen bei Facebook Bilder geteilt werden? Wie ist es mit eigens erstellten Bildern, auf denen andere Menschen zu sehen sind? Und muss ich die Quelle angeben, wenn ich ein Bild aus dem Netz poste? Wenn fremde Bilder genutzt werden, muss der Urheber stets um Erlaubnis gefragt werden. Worauf aber kommt es noch an? Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: SFX

…. und schon ist das Foto geschossen. Und wenn es ein eigenes ist, ist man schon ein bisschen sorgenfreier. Wenn man dagegen ein Bild kauft, um es bei Facebook zu zeigen, kann es kompliziert werden, sagt
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Viele Fotohändler im Internet weisen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, volkstümlich Kleingedrucktes, darauf hin, dass die Nutzung des Fotos überall erlaubt ist – außer in sozialen Netzwerken. Also hier lauert wieder eine Falle. – Länge 12 sec.

Fallen lauern allerdings auch da, wenn man die Fotos selbst schießt. Denn es sind die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten zu beachten:

O-Ton: SFX

O-Ton: Es geht darum, dass er nicht zu Schau gestellt wird. Ich mache Fotos von anderen Menschen, um sie zur Schau zu stellen, sie bloß zu stellen. Dann ist das natürlich höchst problematisch. Aber: Natürlich gelten Ausnahmen. Wenn ein zeitgeschichtliches Ereignis dargestellt wird oder wenn Personen nur Beiwerk sind. Wenn ich eine Kirche fotografiere und trotzdem sind da noch andere Menschen drauf. Ich will ja gar nicht die anderen Menschen fotografieren. Das ist dann natürlich erlaubt. – Länge 27 sec.

Aber beispielsweise bei einer Party müsste ich alle Teilnehmer vorher fragen, wenn Fotos von der Veranstaltung online gehen sollen. Rechtsanwalt Swen Walentowski rät: Einfach schon auf die Einladung schreiben, dass Fotos gemacht werden. Und weitere Tipps dazu gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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