Es gehört zu den Lieblingsfreizeitbeschäftigungen der Deutschen – das Grillen! In Parks, in Gärten oder auf Balkonen stehen die Grillmeister und brutzeln Würstchen und Fleisch, Fisch und Gemüse.
In den meisten Fällen darf auf den eigenen Balkon gegrillt werden – doch nur in Maßen. Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Das eine Gericht sagt: Vier Mal im Jahr ist es erlaubt auf dem Balkon zu grillen. Da guckt jemand wie ich , der gern auf dem Balkon grillt, in die Röhre und freut sich über ein anderes Urteil, das sagt, 25x im Jahr ist erlaubt. Es kommt immer drauf an, wie viel Geruchsbelästigung und Rauchbelästigung war. Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Grundsätzlich ist das, was nicht verboten ist, erlaubt – aber man darf die anderen nicht ärgern. – Länge 21 sec.
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Magazin: Grillen – was rechtlich zu Hause erlaubt ist
Es gehört zu den Lieblingsfreizeitbeschäftigungen der Deutschen – das Grillen! In Parks, in Gärten oder auf Balkonen stehen die Grillmeister und brutzeln Würstchen und Fleisch, Fisch und Gemüse. In den meisten Fällen darf auf den eigenen Balkon gegrillt werden – doch nur in Maßen. Mehr dazu jetzt:
Beitrag:
O-Ton: Ein Rechts aufs Grillen gibt es per se nicht! – Länge 3 sec.
… sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Aber: Es spricht eigentlich nichts dagegen, auf einem Balkon zu grillen, wenn es nicht ausdrücklich in der Hausordnung oder im Mietvertrag verboten ist. – Länge 5 sec.
Allerdings kann der Frömmste nicht in Frieden grillen, wenn des Nachbars Nase sehr empfindlich ist. Und um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte das Gebot der Rücksichtnahme beherzigt werden.
O-Ton: Also: Es kommt zunächst auf die Häufigkeit des Grillens an, dann auf die Lärm- und Rauchbelästigung. also, wer unbedingt mit Kohle grillen will, der hat vielleicht ein bisschen schlechtere Karten als jemand, der vielleicht einen Gasgrill benutzt. – Länge 10 sec.
Dennoch landen manche Fälle dieser besonderen Art eines Nachbarschaftsstreits vor Gericht – und Justizia urteilt durchaus unterschiedlich. Swen Walentowski:
O-Ton: Das eine Gericht sagt: Vier Mal im Jahr ist es erlaubt auf dem Balkon zu grillen. Da guckt jemand wie ich , der gern auf dem Balkon grillt, in die Röhre und freut sich über ein anderes Urteil, das sagt, 25x im Jahr ist erlaubt. Es kommt immer drauf an, wie viel Geruchsbelästigung und Rauchbelästigung war. Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Grundsätzlich ist das, was nicht verboten ist, erlaubt – aber man darf die anderen nicht ärgern. – Länge 21 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de. Und manchmal soll es auch schon geholfen haben, den naserümpfenden Nachbarn einfach auf ein Grillwürstchen einzuladen.
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