O-Ton + Magazin: Unfall mit Pedelec–Fahrer auf Zebrastreifen

Überquert ein Pedelec–Fahrer einen Zebrastreifen ohne abzusteigen, trägt er die Schuld an einem Unfall. Er muss auch noch einen Großteil der Kosten des Unfalls tragen, entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie mit Fahrrad oder Pedelec auf einem Zebrastreifen fahren – also, Sie sitzen auf den Geräten – dann haben Sie nicht die Vorrechte, die ein Fußgänge genießt. D.h., Sie sind dann ein Fahrzeug und müssen die Vorfahrtsregeln beachten. Anders ist es, wenn Sie Fahrrad oder Pedelec über einen Zebrastreifen schieben. Dann muss das Auto anhalten. – Länge 21 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Unfall mit Pedelec–Fahrer auf Zebrastreifen

Überquert ein Pedelec–Fahrer einen Zebrastreifen ohne abzusteigen, trägt er die Schuld an einem Unfall. Er muss auch noch einen Großteil der Kosten des Unfalls tragen, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Mehr dazu jetzt.

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Für Radfahrer ist es ein großer Unterschied – hat mein Gefährt einen kleinen Motor oder nicht? Kommt es zum Unfall und die Haftung muss geklärt werden, dann kann dieser Unterschied schon mal zweitrangig werden. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Zumindest ist es juristisch kein Unterschied, wenn es darum geht, dass Sie einen Zebrastreifen überqueren. Denn: Wenn Sie mit Fahrrad oder Pedelec auf einem Zebrastreifen fahren – also, Sie sitzen auf den Geräten – dann haben Sie nicht die Vorrechte, die ein Fußgänge genießt. D.h., Sie sind dann ein Fahrzeug und müssen die Vorfahrtsregeln beachten. Anders ist es, wenn Sie Fahrrad oder Pedelec über einen Zebrastreifen schieben. Dann muss das Auto anhalten. – Länge 31 sec.

Klare Regel, aber in dem Fall war sie dem Mann auf dem Pedelec nicht so klar. Er fuhr durch und hielt nicht an der Mittelinsel, so dass es zu einem Unfall kam.

O-Ton: SFX

Das Landgericht ging von einer Haftungsquote von einem Drittel für den Autofahrer aus. Das Oberlandesgericht sah es ebenso – und den Verstoß des Pedelec-Fahrers. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Pedelec-Fahrer hat absolut die größere Mitschuld, denn er sah ja das Auto kommen, als er auf dem Zebrastreifen fuhr und hatte jede Möglichkeit, auf der Mittelinsel anzuhalten und erst das Auto durchfahren zu lassen. – Länge 15 sec.

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Absage.

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