O-Ton: Schadensersatz bei Diesel-Fahrverbot?

Frankfurt, Stuttgart, Hamburg und jetzt auch noch Berlin – diese und weitere Städte müssen Fahrverbote für Diesel-Autos einführen. Die Verbote sollen in bestimmten innerstädtischen Zonen und für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 gelten. Haben Diesel-Fahrer daher nun Anspruch auf Schadensersatz?

Schwierig, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Vertraglich vereinbart ist, dass ich ein Auto kaufe mit einer bestimmten Abgasnorm, die ich dann schon kannte. Und es musste nach dem zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden Recht zugelassen werden. Nun kann man immer überlegen – es wurde ja gelogen und gepfuscht. Aber es hat die Zulassung erhalten. Und es hat auch eine Abgasnorm. Und deshalb hat man keinen Schadensersatzanspruch bei einem Fahrverbot. Allerdings haben Anlieger wieder bessere Karten. Anlieger sind diejenigen, die arbeiten oder wohnen in dem Verbotsbereich. Die dürfen auch mit ihrem schmutzigen Diesel da rein fahren. Das ist teilweise schon vorgesehen. Dort, wo es noch nicht vorgesehen ist, besteht sicherlich ein rechtlicher Anspruch. – Länge 34 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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