O-Ton + Magazin: Verschweigen des Re-Imports ist keine arglistige Täuschung

Wenn der Autohändler einen Re-Import verschweigt, dann ist noch keine arglistige Täuschung. So entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken. In dem Fall hatte eine Frau einen gebrauchten Porsche von einem privaten Verkäufer gekauft.

Als sie später erfuhr, dass der Wagen ein Re-Import war, wollte sie den Kaufvertrag anfechten. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Anfechtung abgelehnt, weil keine arglistige Täuschung des Verkäufers vorlag. Der Verkäufer hätte nicht offen legen müssen, dass es sich um einen Re-Import handelt. Die Frau hat auch nicht gefragt ausdrücklich: Ist das ein Re-Import? Wenn das gewesen wäre, und der Verkäufer hätte dann wahrheitswidrig geantwortet, dann wäre das natürlich eine Grund für eine Anfechtung gewesen. Aber allein die Tatsache, dass es sich um einen Re-Import handelt, berechtigt nicht zur Anfechtung des Kaufvertrages. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de

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Magazin: Verschweigen des Re-Imports ist keine arglistige Täuschung

Wenn der Autohändler einen Re-Import verschweigt, dann ist noch keine arglistige Täuschung. So entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken. Für Juristen ist das spannend, denn früher entschieden Gerichte anders. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Wer sich jetzt fragt, was ist eigentlich ein Re-Import – hier ist die Erklärung von Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das ist, wenn ein Auto ins Ausland verkauft wurde und dann wieder zurück nach Deutschland importiert wird. – Länge 5 sec.

Hier hat sich in letzter Zeit einiges geändert – und damit ist auch die Rechtsprechung eine andere geworden.

O-Ton: Heute geht man davon aus, dass aufgrund eines Re-Imports der Wagen nicht mehr an Wert verliert, weil die Re-Importe derart stark zugenommen haben. Damit kann man auch nicht mehr sagen, das wirkt sich dann auf den Wert stark mindernd aus. – Länge 10 sec.

Damit scheiterte die Klägerin auch vor Gericht. Sie hatte einen gebrauchten Porsche von einem privaten Verkäufer gekauft. Als sie später erfuhr, dass der Wagen ein Re-Import war, wollte sie den Kaufvertrag anfechten. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Anfechtung abgelehnt, weil keine arglistige Täuschung des Verkäufers vorlag. Der Verkäufer hätte nicht offen legen müssen, dass es sich um einen Re-Import handelt. Die Frau hat auch nicht gefragt ausdrücklich: Ist das ein Re-Import? Wenn das gewesen wäre, und der Verkäufer hätte dann wahrheitswidrig geantwortet, dann wäre das natürlich eine Grund für eine Anfechtung gewesen. Aber allein die Tatsache, dass es sich um einen Re-Import handelt, berechtigt nicht zur Anfechtung des Kaufvertrages. – Länge 30 sec.

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