Behörden müssen vor Schlaglöchern warnen, sonst kann eine Entschädigung fällig werden. Das Landgericht Halle sprach einem Autofahrer Schadensersatz zu, der auf einer Autobahn seinen Wagen durch ein Schlagloch beschädigt hatte. Es fehlten Hinweisschilder und die Geschwindigkeit war lediglich auf 120 km/h gedrosselt.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein über die Begründung der Richter:
O-Ton: 120 km/h signalisieren mir eigentlich, ich kann schnell fahren. 120 km/h ist eine Geschwindigkeit bei der ich nicht damit rechnen muss, dass die Straße nicht sicher ist, weil Schlaglöcher vorhanden sind. Es hätte also gezielt auf die Schlaglöcher hingewiesen werden müssen und noch eine geringere Geschwindigkeit hätte dort vorgeschrieben werden müssen. – Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Vor Schlaglöchern in der Fahrbahndecke muss gewarnt werden
Auf einer Autobahn müssen die Behörden vor Schlaglöchern warnen. Sonst kann Schadensersatz fällig werden. Das Landgericht Halle sprach einem Autofahrer eine Entschädigung zu. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
Schlaglöcher sind generell ein Ärgernis. Aber: Es gibt nicht zwingend Schadensersatz, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Generell haben Sie keinen Anspruch. Natürlich sind die Kommunen insoweit auch für den Zustand der Straßen verantwortlich, dass sie die wieder teeren müssen. Aber Sie haben keinen Anspruch, dass das zu einem gewissen Zeitpunkt gemacht wird. Aber die Kommune muss dann – oder das Land, wenn es für die Straße verantwortlich ist – darauf hinweisen, dass Schlaglöcher in der Straße sind. – Länge 22 sec.
Dazu gehören entsprechende Hinweisschilder. Und natürlich muss auch die Geschwindigkeit gedrosselt werden.
O-Ton: Das gilt umso mehr, wenn es auf einer Autobahn ist, wie in dem Fall, der dem Landgericht Halle zur Entscheidung vorgelegen hat. Auf Autobahnen rechnet man grundsätzlich nicht mit so tiefen Schlaglöchern, dass dann, wenn ich da reinfahre, mein Auto beschädigt wird. – Länge 16 sec.
Zwar gab es eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h. Die stufte das Gericht allerdings als ungenügend ein. Bettina Bachmann:
O-Ton: 120 km/h signalisieren mir eigentlich, ich kann schnell fahren. 120 km/h ist eine Geschwindigkeit, bei der ich nicht damit rechnen muss, dass die Straße nicht sicher ist, weil Schlaglöcher vorhanden sind. Es hätte also gezielt auf die Schlaglöcher hingewiesen werden müssen und noch eine geringere Geschwindigkeit hätte dort vorgeschrieben werden müssen. – Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
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