O-Ton + Magazin: Wer trägt die Abschleppkosten für ein wertloses Fahrzeug?

Es ist paradox, aber auf den Abschleppkosten für ein ausgebranntes Auto bleibt man nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe selbst sitzen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Fall ist insofern nicht typisch, weil es ein krasses Missverhältnis ist. Wenn man sich das anschaut, das ist ja 100x mehr Abschleppkosten als der Restwert des Autos. Wenn Sie natürlich sonst einen Unfall haben und müssen in die nächste Werkstatt geschleppt werden, dann springt Ihre Vollkaskoversicherung ein. Aber nicht, wenn Ihre Abschleppkosten in solch einem Missverhältnis zu den Restkosten des Fahrzeugs stehen. – Länge 26 sec

Der ganze Fall zum Nachlesen unter verkehrsrecht.de.
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Magazin: Wer trägt die Abschleppkosten für ein wertloses Fahrzeug?

Es ist paradox, aber auf den Abschleppkosten für ein ausgebranntes Auto bleibt man nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe selbst sitzen. So erging es einer Spedition. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Normalerweise schließt man eine Versicherung, um sich gegen Schäden zu versichern. Doch eine Speditionsfirma hatte mit diesem Schritt keinen Erfolg. Alles begann mit einem Brand eines Firmenfahrzeugs, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein LKW brannte in Österreich vollständig aus, der Restwert des Fahrzeugs betrug nur noch 52 Euro. Die österreichische Polizei ließ das Fahrzeug abschleppen – und für das Abschleppen fielen dann Kosten in Höhe von 5.250 Euro an. – Länge 15 sec.

Die Vollkaskoversicherung prüfte den Schaden und schüttelte dann mit den Kopf:

O-Ton: SFX

Das Abschleppen habe leider nichts mit der Versicherung zu tun, deshalb werde man nicht zahlen. Denn: Die Abschleppkosten stünden in keinerlei Verhältnis zu dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs. Also traf man sich vor Gericht – und die Versicherung musste tatsächlich nicht zahlen. Allerdings, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Fall ist insofern nicht typisch, weil es ein krasses Missverhältnis ist. Wenn man sich das anschaut, das ist ja 100x mehr Abschleppkosten als der Restwert des Autos. Wenn Sie natürlich sonst einen Unfall haben und müssen in die nächste Werkstatt geschleppt werden, dann springt Ihre Vollkaskoversicherung ein. Aber nicht, wenn Ihre Abschleppkosten in solch einem Missverhältnis zu den Restkosten des Fahrzeugs stehen. – Länge 26 sec

Der ganze Fall zum Nachlesen unter verkehrsrecht.de.

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