Die Bewertung durch andere Nutzer ist für Hotels und Restaurant Segen und Fluch zugleich. Nutzer dürfen und sollen auch bewerten, denn es gilt die Meinungsfreiheit. Wer falsche Tatsachen behauptet, geht ein hohes rechtliches Risiko ein.
Wenn die Bewertung beleidigend oder sogar ehrverletzend war, kann dies sogar als Straftat geahndet werden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es ist schwer, unwahre Dinge zu beweisen. Auch wenn man lügt in den Bewertungen, dann müssen das die Betroffenen auch nicht hinnehmen. Schwierig ist es es halt heutzutage, wenn durch eine Verrohung der Sprache allgemein die Kritik immer schärfer und immer stärker wird. Man versucht sich ja heute, im Guten wie im Schlechten, in Superlativen zu überbieten. – Länge 26 sec.
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Kollegengespräch: Gastro-Bewertungen: Was dürfen Kritiker schreiben?
Die Bewertung durch andere Nutzer ist für Hotels und Restaurant Segen und Fluch zugleich. Nutzer dürfen und sollen auch bewerten, denn es gilt die Meinungsfreiheit. Wer falsche Tatsachen behauptet, geht ein hohes rechtliches Risiko ein. Die Gerichte neigen immer häufiger dazu, die Urheber zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn die Bewertung beleidigend oder sogar ehrverletzend war, kann dies sogar als Straftat geahndet werden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft anwortet dazu auf folgende Fragen.
1. Wie ist die rechtliche Situation?
2. Grenzen! Wo wird die Grenze überschritten und es beginnt Schmähkritik?
3. Meistens werden Bewertungen anonym oder unter Pseudonym abgegeben – was dann?
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