Auch wer von der Existenz eines Halbbruders erst durch dessen Tod erfährt – für die Beisetzung muss man trotzdem aufkommen. So entschied das Verwaltungsgericht Mainz. In dem Fall hatte ein Mann von der zuständigen Behörde die Aufforderung erhalten, als nächster Verwandter seinen verstorbenen Halbbruder zu bestatten. Zu Recht, so das Gericht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de.
O-Ton: Verwandt ist verwandt – auch ohne Familienleben. Hat man bisher nichts von einem Halbbruder gewusst, dann kann es aber trotzdem passieren, dass dann das Amt sagt: Übrigens, Dein Halbbruder ist gestorben. Bitte bezahl´ mal die Bestattungskosten. Das gilt eben auch, wenn man den nicht kannte und es kein Familienleben gab. – Länge 20 sec.
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