Wenn ein Unfallgeschädigter Anspruch auf einen Mietwagen hat, muss er sich einen Überblick über die Preise verschaffen. So entschied das Amtsgericht München im Fall einer Frau, die sich für fünf Tage einen Wagen für über 1.100 Euro auslieh. Die gegnerische Versicherung klagte – bekam Recht und muss nur rund 330 Euro erstatten.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Zwar muss Ihnen der Schädiger, wenn Ihr Auto zur Reparatur gebracht werden muss, die Kosten für einen Mietwagen ersetzen. Allerdings dürfen Sie nicht den ersten besten Mietwagen an der Ecke anmieten, sondern müssen eine Vergleichsberechnung anstellen. Sie sind jetzt nicht verpflichtet, überregional Mietwagen zu vergleichen. Aber es gibt auf den Gelben Seiten ein paar Mietwagenunternehmen in Ihrer Nähe und die müssten Sie dann abtelefonieren oder sich im Internet einen Überblick machen, was der angemessene Preis für den Wagen ist. – Länge 28 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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