Mit einem Mischlingshund in Frankfurt begann eine tragisch und lang andauernde Geschichte, die auch das Oberlandesgericht beschäftigte. Das Tier wurde von einem Kind gestreichelt und reagierte daraufhin äußerst aggressiv. Es biss das Kind, das dadurch schwer verletzt wurde.
Muss nun die Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlen? Ja, entschieden die Richter – obwohl es entsprechende Ausschlussklauseln gab.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Halterin:
O-Ton: Sie konnte glaubhaft versichern, also man hat ihr wirklich geglaubt, dass sie nicht wusste, dass da ein Kinderspielplatz ist. Dass sich von hinten ein Kind näherte, das konnte sich auch nicht wissen. Der Hund saß angeleint neben ihr an der Bank. Und deshalb muss die Versicherung zahlen, weil die Frau nicht bewusst gegen die Klausel verstoßen hat. Und es kam es noch auf Folgendes an: Der behördliche Bescheid war ihr noch gar nicht zugegangen, also konnte sie wissentlich gar nicht dagegen verstoßen. – Länge 25 sec.
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