O-Ton: Outlet ist nicht gleich Outlet

Wenn Einzelhändler ihr Angebot im Internet als „Outlet“, bewerben, kann das irreführend sein. So entschied das Landgericht Stuttgart. In dem Fall hatte ein Händler online vergünstigte Angebote verkauft – dagegen klagte ein anderes Unternehmen. Diese Firma stellte die Waren auch selbst her.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Nur wo Outlet drauf steht darf auch Outlet drin sein. Der Verbraucher hat eine ganz klare Vorstellung, was Outlet ist. Nämlich, dass dort der Hersteller einen Fabrikverkauf vornimmt und die Waren besonders rabattiert sind. Und zwar so rabattiert sind, dass ich sie im sonstigen Einzelhandel zu dem Preis nicht bekommen kann. – Länge 20 sec.

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