O-Ton-Pakete: Rechtliches rund um Karneval

 Egal, ob es nun Karneval, Fasching oder Fastnacht heißt – während der sogenannten fünften Jahreszeit wird in den Hochburgen geschunkelt, was das Zeug hält. Dennoch ist das kein rechtsfreier Raum.

Wir haben einige Tipps zusammengestellt. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Einzelnen:

O-Ton: Auch an Karneval wird GEMA fällig

Wenn in Deutschland geschützte Musik aufgeführt wird, kassiert die GEMA – auch an den tollen Tagen. Karneval ist ohne Hymnen zum Schunkeln und Mitgrölen undenkbar. Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ verdient auch am karnevalistischen Musikprogramm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Das kann im kleineren Rahmen bis zu 20 Euro und bis zu 1.000 Euro bei einer größeren Veranstaltung sein, bei der ich Eintritt nehme. Aber Abspielen und auch das Nachspielen von Musikstücken bei einem Karnevalsumzug ist gebührenpflichtig. Weil hier werden vielleicht auch die Rechte derjenigen betroffen, die diesen Titel geschrieben haben. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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O-Ton: Blaumachen zu den tollen Tagen?

Weiberfastnacht, Rosenmontag und Faschingsdienstag: Gesetzlich sind es ganz normale Werktage – auch in Karnevalshochburgen wie Köln und Mainz. Einen Anspruch auf Urlaub gibt es nicht, wer unbeschwert durchfeiern möchte, sollte Urlaub beantragen – und das rechtzeitig. Der Chef kann es auch ablehnen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das kann natürlich sein, wenn schon viele andere im Urlaub sind. Wenn ich dann aber sage: Mensch, ich will trotzdem feiern – dummerweise sind ja die hohen Tage der Karnevalskultur immer Wochentage – wenn ich dann nicht zur Arbeit gehe, sondern zum Rosenmontagszug. Dann drohen mir ernsthafte Konsequenzen, bis hin zur Kündigung. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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O-Ton: Wirte auch für Ruhe außerhalb der Kneipe zuständig

Wirte müssen – egal, ob an Karneval oder den anderen vier Jahreszeiten – auch außerhalb ihrer Kneipen Verantwortung tragen. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie auch für Ruhe sorgen müssen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit Beispielen.

O-Ton: Also: Habe ich eine Einlasskontrolle, stehen in der Schlange – sind laut. Oder: Die Leute verlassen die Kneipe und palavern noch auf der Strasse. Oder aber es bilden sich draußen richtig Raucherinseln. Da muss der Wirt wissen, dass er für dieses Verhalten seiner Gäste auch verantwortlich ist. Also er muss schauen, dass er hier vielleicht daran erinnert, die Nachbarn nicht zu stören. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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O-Ton: Verkleidet zur Arbeit?

In vielen Büros der Karnevalshochburgen ist es in der „fünften Jahreszeit“ ein ganz gewöhnliches buntes Bild im Büro – im Kostüm zur Arbeit. Viele Arbeitgeber haben an Karneval kein Problem mit verkleideten Angestellten. Ein Recht auf Maskerade gibt es aber nicht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Cowboy steht am Kopierer, ein Alien heftet Unterlagen ab und in der Kaffeeküche tratschen Teufel und Piraten. Man kann natürlich verkleidet zur Arbeit gehen, so lange es erlaubt ist. Wenn allerdings der Arbeitgeber sagt, ich möchte diese Gepflogenheiten hier nicht haben – auch keine Maskeraden – dann darf man auch nicht verkleidet zur Arbeit erscheinen. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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O-Ton: Vaterschaftstest

Die Geburt eines Kindes freut die Eltern – jedenfalls in den meisten Fällen. Manchmal aber sorgt eine Geburt auch für Streit, etwa wenn der Vater das Kind nicht anerkennen will. Dann hilft nur ein Vaterschaftstest.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Test:

O-Ton: Wenn der Mann sich weigert, die Frau sich aber sicher ist, dann kann sie nicht einen heimlichen Vaterschaftstest machen. Der ist verboten. Der steht sogar unter Strafe mit bis zu 5.000 Euro. Sondern sie muss dann zum Gericht gehen, zum Familiengericht. Das ordnet dann einen Vaterschaftstest an, um festzustellen, wer der Vater ist. Dann kann er sich nicht mehr dagegen wehren, er ist zu Unterhalt verpflichtet und das Kind hat einen Erbanspruch. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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O-Ton: Pinkeln in der Öffentlichkeit

Nicht nur an Karneval kommt man mitunter in Drucksituation – dann nämlich, wenn die Blase ebenso voll ist, wie die Toiletten der jecken Kneipen. Dabei geht öffentliches Urinieren richtig ins Geld – je nach Bundesland und Ort des Geschehens.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wildpinkeln ist eine Ordnungswidrigkeit und wird bestraft. Es liegt hier eine Belästigung der Allgemeinheit vor, man bekommt ein Bußgeld aufgebrummt, das sehr unterschiedlich ist – so um die 35 Euro. In Bonn sind es 40 Euro, in Köln bis zu 200 Euro, in München während des Oktoberfestes 75 bis 100 Euro. Also Wildpinkeln kann teuer werden. – Länge 30 sec.

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O-Ton: Autofahren mit Maske an Karneval, Fasching und Fastnacht erlaubt

Während der tollen Tage darf man auch kostümiert Auto fahren. Einzige Einschränkung: Wichtig ist bei Masken und Kostümen am Steuer, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Das bedeutet: Eine Autofahrerin oder ein Autofahrer muss immer in der Lage sein, den Wagen sicher zu führen. Beim Alkohol am Steuer gibt es aber keine Ausnahme, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Beim Alkohol muss man natürlich aufpassen, da gelten die normalen Regeln, wie sonst auch. Man muss sogar besonders aufpassen, weil ja in dieser Zeit oftmals intensivere Kontrollen stattfinden. – Länge 12 sec.

Deshalb am besten ganz auf das Auto verzichten, wenn man getrunken hat. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Verletzungen beim Karnevalsumzug?

Während der Rosenmontagszüge sammeln Passanten massenhaft Blumen, Kuscheltiere und Süßes; Schokolade fliegt tonnenweise durch die Luft. Besteht aber Anspruch auf Schadenersatz, wenn sich ein Zuschauer verletzt? Welche Rechte und Pflichten haben die Veranstalter?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit Hintergründen:

1. Gibt es Schadensersatzansprüche gegenüber den Veranstaltern des Umzugs, wenn ich verletzt werde?
2. Und wenn meine Brille durch Kamelle kaputt geht – muss ich das hinnehmen?
3. Kann das den Veranstaltern zugemutet werden, auch dafür noch aufzukommen?

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Kollegengespräch: Liebe in der Öffentlichkeit

An Karneval geht es meist lockerer zu als zu anderen Zeiten. Aber wie weit darf man gehen – darf man zum Beispiel im Auto, im Freien – ja, grundsätzlich Sex in der Öffentlichkeit haben? Diese Frage dürfte nicht nur Narren interessieren. Denn laut einer Umfrage können auch andere dem sogenannten Outdoorsex etwas abgewinnen.

Einzelheiten von Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

1. Ist Liebe im Freien strafbar?
2. Sondern wann?
3. Welche Strafen drohen in diesem Fall?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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Kollegengespräch: Sexuelle Belästigung während der tollen Tage?

Karneval gilt als lockere Zeit. Da wird geschmust, geküsst und umarmt. Aber wo ist die Grenze? Wann wird etwa aus einer scheinbar harmlosen Knuddelei sexuelle Belästigung? „Ein Bützchen in Ehren kann niemand verwehren“?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Gespräch.

1. Was ist denn nun Bützchen, was ist mehr?
2. Wie verhält es sich mit der abgeschnittenen Krawatte zu Weiberfastnacht?
3. Kommt es zu den tollen Tagen zu mehr sexuellen Belästigungen? Wie sind dann die Strafen?

Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de.

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