O-Ton: Pedelec auf dem Fußweg kann teuer werden

Ein Pedelec-Fahrer haftet allein für einen Unfall, wenn er den Radweg nicht benutzt. Denn damit verstößt er gegen die Nutzungspflicht, entschied das Landgericht Nürnberg. Der Mann war mit einem Fußgänger kollidiert. Nach Ansicht der Richter wäre der Unfall vermeidbar gewesen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Landgericht Nürnberg hat das damit begründet, dass der Pedelec-Fahrer eben nicht auf dem Fußgängerweg fahren darf, sondern er eben den Radweg oder die Straße benutzen muss. – Länge 11 sec.

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