Ein interessantes Urteil aus Brandenburg: Auf der Autobahn steigt ein Fahrer nach einem Unfall aus seinem Wagen – ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen. Ein anderer Fahrer kollidiert danach mit dem Auto. Die Richter beim Oberlandesgericht Brandenburg entschieden: Den Schaden müssen beide Fahrer zur Hälfte tragen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das OLG Brandenburg hat die Schuld 50 zu 50 verteilt, weil das Auto, das aufgefahren ist, zu schnell gefahren ist. Es hätte aufgrund des liegen gebliebenen Fahrzeugs seine Geschwindigkeit reduzieren müssen. Und der Fahrer des verunfallten Wagens hätten unbedingt eine Warnweste tragen müssen und auch ein Warndreieck aufstellen müssen. – Länge 18 sec.
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