O-Ton: Rente auch für unter fremder Identität geleistete Arbeit

Für die Berechnung der Rente zählt die tatsächlich geleistete Arbeit. Selbst dann, wenn die Person unter falscher Identität gearbeitet hat. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit dem ganzen Fall.

O-Ton: In dem Fall wollte eine Frau von der Türkei aus nach Deutschland einreisen, ihr wurde aber die Einreise verwehrt. Deshalb nahm sie die Identität ihrer Cousine an, um einreisen zu können. Sie hat unter dieser Identität dann auch gearbeitet und in die Rente eingezahlt. Und dann wollte ihr das Gericht aber keine Rente zubilligen. Da hat das Gericht gesagt, das geht nicht: Wer arbeitet und in die Rente einzahlt, der hat auch einen Anspruch auf Rente. Unabhängig davon, unter welcher Identität er die Arbeit geleistet hat. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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