O-Ton: Schmerzensgeld nur für Verletzungen durch einen Verkehrsunfall

 Bei Unfällen hat man nicht nur einen Anspruch auf Schadensersatz. Auch Schmerzensgeld kann man verlangen. Allerdings gilt dies nur für Verletzungen, die man sich nach Einschätzung von Sachverständigen auch tatsächlich bei diesem Unfall zugezogen hat.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sie bekommen aufgrund von Verletzungen, die Sie bei einem Unfall erleiden, dann Schmerzensgeld, wenn die Verletzungen durch den Unfall entstanden sind. Wenn es aber alte Verletzungen sind oder wenn ein Gutachter sagt, diese Verletzungen können überhaupt nicht durch den Unfall entstanden sein – dann erhalten Sie auch kein Schmerzensgeld. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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