O-Ton: Unfälle ohne Berührung – Autofahrer muss trotzdem zahlen

Wenn es vor Gericht um Unfälle geht, steht ganz oft die Frage im Raum: Wer muss was bezahlen? Juristen sprechen von der Haftung. In dem Fall des Oberlandesgerichts Celle bremste ein Autofahrer auf der Landstraße stark. Ein Motorrad dahinter bremste auch, der Fahrer stürzte.

Über das Urteil dazu Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Autofahrer haftet zu 40 Prozent – wegen des plötzlichen Bremsens. Und der Motorradfahrer zu 60 Prozent, weil er eben zu nah aufgefahren ist. Denn wenn er den Sicherheitsabstand einhält, dann ist es auch möglich, bei einem abrupten Bremsen rechtzeitig zum Halt zu kommen. – 15 sec.

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Magazin: Wer haftet wann bei Unfällen?

Wenn es vor Gericht um Unfälle geht, steht ganz oft die Frage im Raum: Wer muss was bezahlen? Juristen sprechen von der Haftung. Wir haben hier zwei Fälle, bei denen der Fall eigentlich klar scheint – und dennoch sorgen die Entscheidungen für mache Diskussion.

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Was ist eigentlich, wenn sich die beiden, die an dem Unfall beteiligt sind, gar nicht berühren? Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Motorradfahrer für hinter einem Auto auf der Landstraße und der Pkw-Fahrer hat vor einem Hindernis abrupt gebremst. Der Motorradfahrer hat ebenfalls bremsen müssen, damit er nicht auffährt. Und er ist gestürzt, ohne dass es zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge gekommen ist. – Länge 13 sec.

Nicht berührt – und trotzdem muss der Vordermann bezahlen, so das Oberlandesgericht Celle:

O-Ton: Der Autofahrer haftet zu 40 Prozent – wegen des plötzlichen Bremsens. Und der Motorradfahrer zu 60 Prozent, weil er eben zu nah aufgefahren ist. Denn wenn er den Sicherheitsabstand einhält, dann ist es auch möglich, bei einem abrupten Bremsen rechtzeitig zum Halt zu kommen. – 15 sec.

In einem Fall des Landgerichts Hamburg hatte ein Autofahrer einen Sattelzug auf der Autobahn überholt, reihte sich wieder vor ihm ein und bremste stark.
Der Lkw fuhr auf – und muss zahlen, obwohl der Fehler offenbar beim Vordermann lang. Bettina Bachmann:

O-Ton: In dem Fall war es aber so, dass es ein Sattelzug war und der hat eine erhöhte Betriebsgefahr gegenüber einem Pkw. Und der Sattelzug muss nach Auffassung des Hamburger Gerichts eben zu 30 Prozent aus Betriebsgefahr haften, obwohl ihn kein Verschulden trifft. – Länge 20 sec.

Zwei Fälle, die zeigen: Bei Unfällen – auch wenn sie scheinbar eindeutig sind – besser zum Anwalt. Der kann die Konsequenzen besser einschätzen. Mehr unter verkehrsrecht.de.

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