Wer bei einer Tagung mit einem Segway stürzt, kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. In bestimmten Fällen kann es nämlich ein Arbeitsunfall sein. Beispielsweise wie in dem Fall, den das Landessozialgericht Bayern in München entschied.
Generell ist die Anerkennung von Arbeitsunfällen bei solchen Events nicht immer einfach, sagt Tatjana Mayer vom Rechtsport anwaltauskunft.de
O-Ton: Gerade bei Dienstreisen muss man so ein bisschen gucken: Gehört die Aktivität wesentlich zum Beschäftigungsverhältnis dazu? Oder ist es reines Privatvergnügen? Und in dem Fall hat das Gericht eben gesagt: Eine Teambuildingmaßnahme gehört zur Beschäftigung dazu, weil es dient betrieblichen Interessen des Unternehmens. Hinzu kam, dass der Betroffenen nicht klar war, dass diese Aktivität freiwillig war. Und deswegen durfte sie annehmen, dass das zu ihrer dienstlichen Tätigkeit dazu gehört. – Länge 30 sec.
Mehr dazu und den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de