O-Ton: Unfall muss der Versicherung rechtzeitig mitgeteilt werden

Bei einem Unfall muss der Schaden zügig der Versicherung gemeldet werden. Es besteht eine sogenannte Anzeigepflicht. Meldet der Versicherungsnehmer den Unfallschaden erst knapp sechs Monate nach dem Verkehrsunfall, kann er seinen Anspruch gegen den Kaskoversicherer verlieren, entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein rät daher, einen Schaden bald zu melden:

O-Ton: Ich sollte das so schnell wie möglich tun. Wenn ich merke, die Gegenseite reguliert nicht und das stellt man ja relativ schnell fest, denke ich, binnen ein, zwei Wochen müsste das doch feststehen. Dann sollte ich mich unverzüglich an meine Kaskoversicherung wenden. – Länge 16 sec.

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