Verursacher von Unfällen müssen auch für den Zeitwert der beschädigten Verkehrsschilder aufkommen – aber nicht für den kompletten Neuwert. So entschied das Amtsgericht Burg. Die Begründung: Die Folie war auf dem Schild war schon ein bisschen in die Jahre gekommen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie ein Verkehrsschild beschädigen, dann müssen Sie Schadensersatz leisten. Sie müssen aber nicht den Neuwert des Verkehrsschildes bezahlen, sondern den Zeitwert. Weil ja die Folie einem Alterungsprozess unterworfen ist und deshalb nicht mehr so viel Wert ist wie am Anfang. – Länge 16 sec.
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