O-Ton: Vier Monat Untersuchungshaft nach sexueller Belästigung auf Oktoberfest

Ein 38jähriger hatte auf dem Oktoberfest Besucherinnen in den Schambereich gegriffen, das Amtsgericht München verurteilte ihn daraufhin wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe.

Da er aber gleich nach der Tat im Herbst 2017 für vier Monate in Untersuchungshaft kam, wurde diese Zeit angerechnet.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man darf nicht vergessen, dass hier eine sexuelle Belästigung vorliegt und vor allen Dingen eine besonders schwere, wie der Richter dann auch später festgestellt hat. Im Übrigen hat er acht Monate gekriegt, die dann zur Bewährung ausgesetzt worden sind. Die Frau hat dann darunter auch später erheblich gelitten. Sie mag zum Beispiel nicht, wenn jemand hinter ihr steht. Sie hat Probleme in einer Gruppe. Und der Griff war sehr fest und schmerzhaft, deshalb ist es keine einfach e sexuelle Belästigung, sondern eine schwere. – Länge 30 sec.

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