O-Ton + Magazin: Raststätten-Toiletten müssen nicht kostenlos sein

Toiletten auf einer Autobahnraststätte müssen nicht kostenlos sein. 70 Cent Gebühr (inklusive eines Gutscheins) sind rechtmäßig, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Es gab jetzt einen Fall, der ist bis zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gegangen, in dem entschieden wurde, dass die Praxis der Toilettenbezahlung in den Raststätten rechtmäßig ist. Also man hat keinen Anspruch darauf, dass man in Toiletten umsonst die Toilette benutzen darf. Es gibt kein Menschenrecht auf kostenfreie Benutzung einer Toilette in den Raststätten. Das Gericht hat dazu ausgeführt, dass es ja genug kostenfreie Toiletten in Deutschland am Autobahnrand gebe – nämlich auf den Parkplätzen. – Länge 32 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Raststätten-Toiletten müssen nicht kostenlos sein

Noch schlägt der Gang zur Toilette auf einer Autobahnraststätte nicht so stark zu Buche wie das Tanken. Aber 70 Cent Gebühr (inklusive eines Gutscheins) sind rechtmäßig, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Mehr zu diesem – durchaus menschlichen Fall – jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Ja, wenn ich 70 Cent bezahlen soll, um eine Toilette zu benutzen, dann drängt sich manchmal schon die Frage auf, ob das nicht überteuert ist. Aber: Von den 70 Cent bekommen Sie ja im Gegenzug 50 Cent in Form eines Gutscheins zurück. – Länge 15 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz machte ein Mann seinem Ärger Luft und klagte. Zunächst ohne Erfolg. Aber das war noch nicht das Ende.

O-Ton: Es gab jetzt einen Fall, der ist bis zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gegangen, in dem entschieden wurde, dass die Praxis der Toilettenbezahlung in den Raststätten rechtmäßig ist. Also man hat keinen Anspruch darauf, dass man in Raststätten umsonst die Toilette benutzen darf. Es gibt kein Menschenrecht auf kostenfreie Benutzung einer Toilette in den Raststätten. Das Gericht hat dazu ausgeführt, dass es ja genug kostenfreie Toiletten in Deutschland am Autobahnrand gebe – nämlich auf den Parkplätzen. – Länge 32 sec.

Auch wenn man da manchmal in puncto Sauberkeit ein Fragezeichen setzen muss. Trotzdem es eine Entscheidung in Rheinland-Pfalz war – sie dürfte als Richtschnur auch in anderen Bundesländern gelten, sagt Bettina Bachmann.

O-Ton: Ich denke, dass wenn ein Oberverwaltungsgericht in einem Bundesland eine Entscheidung trifft, dann kann man schon davon ausgehen, dass in den anderen Bundesländern auch kein Anspruch besteht, in anderen Bundesländern kostenfrei eine Autobahntoilette benutzen zu dürfen. – Länge 10 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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