Beim Abbiegen muss man aufpassen, dass man nicht selbst überholt wird. Genau das aber hatte ein Autofahrer nicht getan. Er blinkte und zog nach links – während eine Motorradfahrerin ihn überholte. Beide kollidierten – und der Autofahrer muss den Schaden und 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Es ist grundsätzlich so: Beim Abbiegen müssen Sie äußerste Vorsicht walten lassen. Deswegen spricht immer der Anscheinsbeweis gegen Sie. Das heißt also, dass Sie nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt haben walten lassen. So dass in diesem Fall auch 100 Prozent des Schadens der Abbiegende tragen musste. – Länge 18 sec.
Weitere Infos dazu unter www.verkehrsrecht.de
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