O-Ton: Regress bei ungültiger ausländischer Fahrerlaubnis
Ausländische Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern müssen in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Versäumt man dies, kann es bei einem Unfall teuer werden. Das besagt ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Bergheim.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Es ist so, wenn Sie beispielsweise eine koreanische Fahrererlaubnis haben, also Ihren Führerschein in Korea gemacht haben, dann dürfen Sie nicht damit einfach in Deutschland fahren. Sie müssen diese Fahrererlaubnis in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Dabei wird auch geprüft, ob das Dokument echt ist, also ob es nicht irgendeine gefälschte Urkunde ist. So dass es eine Sicherheit gibt, dass Sie die Führerscheinprüfung in Korea wirklich abgelegt haben. – Länge 25 sec.
Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Regress bei ungültiger ausländischer Fahrerlaubnis
Ausländische Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern müssen in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Versäumt man dies, kann es bei einem Unfall teuer werden. Das besagt ein aktuelles Urteil. Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
O-Ton: Es ist so, wenn Sie beispielsweise eine koreanische Fahrererlaubnis haben, also Ihren Führerschein in Korea gemacht haben, dann dürfen Sie nicht damit einfach in Deutschland fahren. Sie müssen diese Fahrererlaubnis in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Dabei wird auch geprüft, ob das Dokument echt ist, also ob es nicht irgendeine gefälschte Urkunde ist. So dass es eine Sicherheit gibt, dass Sie die Führerscheinprüfung in Korea wirklich abgelegt haben. – Länge 25 sec.
…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Denn die Konsequenzen könnten ein beträchtliches Loch in die Geldbörse reißen.
O-Ton: Wenn Sie mit einem ungültigen ausländischen Führerschein unterwegs sind, weil Sie den nicht haben umschreiben lassen – dann sind Sie quasi ohne Führerschein unterwegs. – Länge 10 sec.
So entschied auch das Amtsgericht Bergheim. Da hatte eine Frau mit einer koreanischen Fahrerlaubnis einen Unfall verursacht. Schaden: rund 6.700 Euro. Zunächst zahlte die Kfz-Versicherung der Frau, wollte dann aber das Geld zurück – und bekam vor Gericht Recht. Bettina Bachmann:
O-Ton: Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden ohne gültigen Führerschein, dann kann die Haftpflichtversicherung bei Ihnen Regress nehmen. Die bezahlt dann zwar erst einmal den Schaden, aber Sie sind regreßpflichtig, weil es eben nicht erlaubt ist in Deutschland ohne Fahrererlaubnis zu fahren. – Länge 21 sec.
Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.
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