O-Ton: Wegen eines Sünders müssen nicht alle büßen

 Anmoderation: Es ist eine Entscheidung Verwaltungsgerichts Mainz mit Augenmaß: Wenn ein Auto eines Fuhrparks geblitzt wird und nicht fest steht, wer der Fahrer war – dann müssen nicht gleich für alle 93 Fahrzeuge Fahrtenbücher geführt werden. So hatte es die zuständige Behörde durchsetzen wollen. Der Unternehmenschef klagte dagegen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Daraufhin hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, dass nicht verlangt werden darf, dass der Unternehmer für alle Fahrzeuge Fahrtenbücher vorlegt. Das sei unverhältnismäßig, zumal in den letzten vier Jahren es nur vier Verkehrsverstöße durch dieses Unternehmen gab. Daher ist es nicht gerechtfertigt, für alle Fahrzeuge und alle Fahrer Fahrtenbücher vorzulegen. – Länge 24 sec.

Wenn Fahrtenbücher dagegen für den privaten PKW festgelegt werden, dann kann man sich nicht auf dieses Urteil berufen – für Privatpersonen hat es leider keine Konsequenzen. Mehr dazu unter Verkehrsrecht.de.

O-Ton

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