Nach kleineren Verkehrsverstößen muss man nicht unbedingt ein Fahrtenbuch führen. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Aber wann ist ein Delikt wirklich klein, wann nicht? Weiter
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O-Ton: Wer sich der Ermittlung verweigert, muss Fahrtenbuch führen
Wenn ein Autobesitzer die Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrers nach einem Verkehrsverstoß verweigert, kann ein Fahrtenbuch gerechtfertigt sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied so. In dem Fall war ein Auto geblitzt worden, der Besitzer stellte sich stur.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie nicht sagen, wer Ihr Auto gefahren hat, und deswegen der Fahrer nicht ermittelt werden kann und deswegen keine Geldbuße verhängt werden kann, dann ist es völlig gerechtfertigt, dass Sie ein Fahrtenbuch führen müssen. – Länge 14 sec.
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O-Ton: Fahrtenbuch trotz Geständnis
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann auch dann angeordnet werden kann, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs den Verkehrsverstoß selbst eingeräumt hat. Es müssen aber erhebliche Zweifel an seinem Geständnis bestehen und die Täterermittlung nicht rechtzeitig stattfinden können, so das Verwaltungsgerichts Mainz. Weiter
O-Ton: Anhörungsbogen ignoriert – Fahrtenbuchauflage kommt!
Zwar muss man sich in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nicht zur Sache äußern, jedoch sollte man seine Mitwirkungspflichten als Fahrzeughalter beachten. Schickt man den übersandten Fragebogen gar nicht zurück, muss man direkt mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen, entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Weiter
O-Ton + Magazin: Fahrtenbuchauflage muss begründet sein
Wer schon mal ein Fahrtenbuch führen musste, weiß: Das ist kein Spaß! Ein selbstständiger Sachverständiger für Straßenunfälle bekam die Auflage für ein Fahrtenbuch aufgebrummt. Weiter