Tag Archives: Fahrtenbuch

05Jul/24

O-Ton: Wer sich der Ermittlung verweigert, muss Fahrtenbuch führen

Wenn ein Autobesitzer die Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrers nach einem Verkehrsverstoß verweigert, kann ein Fahrtenbuch gerechtfertigt sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied so. In dem Fall war ein Auto geblitzt worden, der Besitzer stellte sich stur.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie nicht sagen, wer Ihr Auto gefahren hat, und deswegen der Fahrer nicht ermittelt werden kann und deswegen keine Geldbuße verhängt werden kann, dann ist es völlig gerechtfertigt, dass Sie ein Fahrtenbuch führen müssen. – Länge 14 sec.

Mehr unter www.verkehrsecht.de

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23Jul/20

O-Ton: Anhörungsbogen ignoriert – Fahrtenbuchauflage kommt!

Zwar muss man sich in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nicht zur Sache äußern, jedoch sollte man seine Mitwirkungspflichten als Fahrzeughalter beachten. Schickt man den übersandten Fragebogen gar nicht zurück, muss man direkt mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen, entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Weiter